Besondere Produktpartner

Eine Frau steht an einem Whiteboard und erklärt etwas.
MetallRente.BU

MetallRente.BU

Die Arbeitskraft ist die zentrale wirtschaftliche Ressource jedes Einzelnen. Wer sie verliert und auf die gesetzlichen Leistungen angewiesen ist, muss sich erheblich einschränken. Sind Sie nach einem Unfall oder während einer Krankheit arbeitsunfähig, erhalten Sie in der Regel bis zu sechs Wochen lang Ihr Gehalt von Ihrem Arbeitgeber weiter. Danach gibt es noch Geld von der Krankenkasse. Wie sind Sie aber abgesichert, wenn Sie wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können oder nur noch eingeschränkt arbeitsfähig sind? Die MetallRente-Vorsorgeangebote zur Arbeitskraftabsicherung bei Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung helfen Ihnen und bieten wirksamen Invaliditätsschutz.

MetallRente.BAV

MetallRente.BAV

Staatlich gefördert, flexibel und sicher: So können Sie mit betrieblicher Altersversorgung (bAV) zusätzlich fürs Alter sparen. Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie dabei. Jeder Beschäftigte hat einen Rechtsanspruch auf Betriebsrente durch Entgeltumwandlung. Das Prinzip ist einfach: Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, mit einem Teil Ihres Gehalts eine Betriebsrente aufzubauen. Sie können auch Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder die altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) bzw. den Altersvorsorgegrundbetrag (AVGB) dafür nutzen.

HINWEISWichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.